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   OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00   

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https://dejure.org/2001,7778
OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00 (https://dejure.org/2001,7778)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.04.2001 - 15 W 1812/00 (https://dejure.org/2001,7778)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. April 2001 - 15 W 1812/00 (https://dejure.org/2001,7778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Ergänzungspfleger; Vergütungsanspruch; Sofortige Beschwerde; Gegenvorstellung; Hilfsantrag; Bedingung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bedingungsfeindlichkeit einer Prozesshandlung

  • Judicialis

    BGB § 1836 d; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 d § 1836 c Nr. 2; FGG § 13 a Abs. 1
    Unzulässigkeit hilfsweiser weiterer sofortiger Beschwerde bei Erfolglosigkeit einer Gegenvorstellung - Bedingungsfeindlichkeit verfahrenseinleitender Prozesshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95

    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00
    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).

    Soweit hiervon vereinzelt abgewichen wird, betrifft dies ausschließlich Fallkonstellationen, in denen die ein Porzessrechtsverhältnis initiierende Prozesshandlung entweder an einen in der Vergangenheit liegenden Vorgang anknüpft (so etwa Kammergericht, OLGZ 1975, 85, 87 für den Fall einer Beschwerde unter der "Bedingung", dass eine beschwerdefähige Erstentscheidung bereits ergangen sei; in einem solchen Fall liegt eine Bedingung im eigentlichen Sinne aber gar nicht vor, vgl. Stein-Jonas-Leipold a.a.O.) oder aber der Eintritt oder Ausfall der Bedingung allein von einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts abhängt (vgl. etwa die Beispiele bei Stein-Jonas-Grunsky, 21. Aufl. Stand 1993, § 518 ZPO Rdnr. 17; siehe auch Kornblum, NJW 1997, 922 in einer ablehnenden Anmerkung zu BAG NJW 1996, 2533 zum Verhältnis zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde).

  • VerfGH Bayern, 13.03.1998 - 67-VI-96
    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00
    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 13 U 179/84

    Bedingter Berufungsantrag; Bedingung; Berufungsantrag; Berufungsbeklagter

    Auszug aus OLG Dresden, 11.04.2001 - 15 W 1812/00
    Eine innerprozessuale Bedingung liegt aber bereits begrifflich nur vor, wenn ein (auf den jeweiligen Rechtszug bezogenes) unbedingtes Prozessrechtsverhältnis bereits besteht (Zöller-Greger a.a.O.; MünchKomm-Rimmelspacher a.a.O.); eine Prozesshandlung, die einen Prozess oder eine Instanz erst einleiten soll, ist daher schlechthin bedingungsfeindlich (vgl. BAG NJW 1996, 2533, 2534; BGH NJW-RR 1999, 67, 68; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 197, 200; Baumbach/Hartmann, 59. Aufl. 2001, Grundzüge vor § 128 ZPO Rdnr. 54 m.w.N.; Stein-Jonas-Leipold, 21. Aufl. Stand 1993, vor § 128 ZPO Rdnr. 208 f).
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